Konzepte

Veranstalter/ Gastronomen sehen sich grundsätzlich drei Gruppen von jungen Gästen
gegenüber:

1) Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren ohne erziehungsbeauftragte Person,
 -> Erlaubter Aufenthalt nach JuSchG bis 24.00 Uhr

2) Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren mit erziehungsbeauftragter Person,
 -> Erlaubter Aufenthalt nach JuSchG je nach Einzelfall, i.d.R. länger als 24.00 Uhr;

3) Junge Erwachsene ab 18 Jahren. 

Verantwortliche/ Türsteher müssen diese drei Gruppen sicher unterscheiden und trennen können, 
um u.a. zu verhindern, dass Jugendliche ohne Erziehungsbeauftragten länger als 24.00 Uhr die
jeweilige Veranstaltung besuchen.
Weiter kommt hinzu, dass das Thekenpersonal bei der Abgabe von harten Alkoholika eine
Möglichkeit braucht, das Alter zu kontrollieren. 

Um diesen Anforderungen möglichst unkompliziert gerecht zu werden, haben sich in der Praxis verschiedene Lösungen etabliert, die im Folgenden vorgestellt werden.


Bewährte Möglichkeiten zur Aufbewahrung der Ausweise und der Erziehungsübertragungen

zwei verschiedene Stempel

ein oder zwei Stempel und ein Bändchen

Stempel und zwei verschiedenfarbige Bändchen

drei verschiedenfarbige Bändchen



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